Corona Verordnung zur zweiten Welle:
Aufgrund der exponentiell gestiegenen Corona-Infektionszahlen wurde von der Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder eine neue Verordnung beschlossen, die unter anderem die Schließung aller Sportstätten vorsieht. Eine Ausnahme stellt die Individualsportregelung dar.
Konkret heißt dies für den LSV Nordstemmen das der Sportbetrieb am Flugplatz Nordstemmen nur im Rahmen des Indivudualsports stattfinden kann. D.h. allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes.
Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Ordnungsamt stichprobenartige Kontrollen angekündigt hat, um die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder, die dann von den jeweilig betroffenen Personen zu bezahlen sind. Die Vereinshütten sind geschlossen zu halten.
Die ganze Verordnung im Link: